Kosten des Bundes in Deutschland für Flüchtlinge und Asyl bis 2028
Im Jahr 2023 betrugen die Kosten des Bundes in Deutschland für Flüchtlinge und Asyl insgesamt rund 29,7 Milliarden Euro. Der größte Kostenpunkt waren dabei Sozialtransferleistungen nach Asylverfahren mit 11,8 Milliarden Euro. In den Folgejahren sollen die Flüchtlingskosten laut Planung bis auf circa 23,2 Milliarden Euro 2027 sinken und erst 2028 wieder auf dann 24,5 Milliarden Euro steigen.
Was ist der Unterschied zwischen Flüchtlingen und Asylberechtigten?
Je nach rechtlichem Status und Schutzbedürftigkeit wird zwischen Flüchtlingen und Asylberechtigten unterschieden. Während Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention Schutz erhalten, sind Asylberechtigte nach Artikel 16a des Grundgesetzes unter individueller Verfolgung dazu berechtigt. Letzteres ist also spezifisch für Deutschland, während Flüchtlinge durch internationale Standards aufenthaltsbefugt sind. Während des laufenden Verfahrens erhalten Schutzsuchende Asylbewerberleistungen; bei anerkanntem Schutzstatus und Bedürftigkeit Bürgergeld.
Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine
Personen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen, müssen in Deutschland und in anderen EU-Ländern kein reguläres Asylverfahren durchlaufen (und sind damit in der Statistik über Asylanträge nicht enthalten). Sie können zunächst ohne Visum einreisen und erhalten ohne die Prüfung ihres Aufenthaltsrechts einen temporären Schutz-Status. Bis Ende Dezember 2023 wurden in Deutschland etwa 1,1 Millionen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine gezählt. Eine genaue Zahl lässt sich jedoch nicht mit Sicherheit feststellen, denn Personen könnten weitergereist oder in die Ukraine zurückgekehrt sein.